Informationen zum Reiserücktritt aufgrund der Corona-Situation
Die Situation um COVID-19 unterliegt laufenden Veränderungen. Bitte beachte stets die aktuell gültigen Einreise- bzw. Aufenthaltsbestimmungen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei COVID-19 ist, dass die für die geplante Reise notwendigen Erfordernisse für Verlassen des Wohnortes, Einreise, Transport oder Unterbringung (insbesondere ausreichende Impfung oder Immunisierung) erfüllt sind, da die Reise sonst gar nicht durchgeführt werden dürfte.
Konkret bedeutet das für dich
Für alle aufrechten Versicherungsverträge und Neuabschlüsse gewährt die Europäische Reiseversicherumg im Ausmaß (Leistungsumfang und Versicherungssummen) des jeweils gewählten Versicherungsproduktes folgende Deckung:
Stornokosten für den Fall, dass du als versicherter Kunde die Reise nicht antreten kannst,
- weil du oder eine gleichwertig versicherte mitreisende Person an COVID-19 erkranken oder einen positiven PCR-Test haben,
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und deine dringende Anwesenheit erforderlich ist. Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
- weil du entsprechend den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen als Kontaktperson zu einer COVID-19-positiven Person mittels eines behördlichen Absonderungsbescheides unter Quarantäne gestellt wirst.
Kein Versicherungsschutz besteht hingegen,
- wenn du die Reise nicht antreten willst, weil du eine Quarantäne am Heimatort bei Rückreise oder bei Anreise ins Zielgebiet vermeiden möchtest,
- wenn du die Reise nicht antreten willst, weil du dich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machst,
- wenn ein Leistungsträger (Hotel, Fluglinie, etc.) seine Leistungen nicht erbringen kann (z.B. wegen Lockdown) und deswegen die Reise abgesagt wird.
Weitere Details zu den aktuellen Bedingungen findest du hier.